Aktualisiert am 10.05.2020: Mit der Überarbeitung der "Corona-VO" der niedersächsischen Landesregierung ist nun auch der Sportbetrieb im Freien mit erheblichen Einschränkungen wieder möglich.

 

Das heißt nicht, dass ab sofort der Trainingsbetrieb auf dem Sportgelände Werstättenweg starten kann. Die Vorstände müssen im Vorfeld noch gewisse Maßnahmen ergreifen.
Deshalb werden die Sportlerinnen und Sportler gebeten, sich noch ein wenig in Geduld zu üben.

Vom LSB Niedersachsen wurden den Vereinen Dokumente zur Verfügung gestellt, die unten verlinkt sind. Für den "Normalverbraucher" ist der untere Link interessant.

 

Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 8. Mai 2020

Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 5. Mai 2020 -Wiederaufnahme des Sportbetriebs Fragen und Antworten