(09.10.2020) Aufgrund der Vorgaben der „Niedersächsischen Corona-Verordnung“ wird die maximale zulässige Zuschauerzahl bei den Fußballspielen auf dem RSV-Platz auf 50 Personen begrenzt.

Unter der Voraussetzung, die Kontaktdaten zu erheben, sind auch mehr Zuschauer (allerdings sitzend) bei den Fußballspielen zugelassen. Die RSV-Fußballabteilung sieht sich allerdings personell und strukturell nicht in der Lage, mehr als 50 Zuschauern den Zutritt zum Sportgelände am Werkstättenweg zu gewähren. Um die Einhaltung der maximalen Zuschauerzahl kontrollieren zu können, werden am Eingang zum Sportplatz nummerierte Eintrittskarten ausgegeben.

"In die Personengruppe der Zuschauer zählen alle auf dem Vereins-/Sportgelände anwesenden Personen, die nicht unter die Personengruppe der aktiv Sportausübenden (also der 60er Gruppe aktiver Sportler und Schiedsrichter) fallen.
Damit sind die Trainer, Betreuer, Ordner, Presse, TV, Catering, Turnierleitung, Kassierer, nicht einsatzfähige Spieler etc. allesamt auf die zulässige Anzahl der Zuschauer anzurechnen.
Ein Ausklammern dieser „Funktionsträger“ ist nach der Verordnung des Landes Niedersachsen nicht möglich, da eben nur diese beiden Personengruppen ordnungsrechtlich definiert sind." (Quelle: nfv)

Zutritt zum Innenraum unter Wahrung der Abstandsregeln haben neben der 60er Gruppe aktiver Sportler die Trainer / Betreuer der beteiligten Fußballteams. Teammitglieder, die nicht im Spielberichtsbogen aufgeführt werden, müssen sich in der Zuschauerzone hinter den Abgrenzungen zum Spielfeld /ehemalige Laufbahn aufhalten.

Durch die Begrenzung der Zuschauerzahl ist es wahrscheinlich, dass Spielinteressierte nach Erreichen der maximalen Besucheranzahl abgewiesen werden müssen. Das ist für die Betroffenen ärgerlich, aber den Verantwortlichen am Zugang zum Sportgelände bleibt in dieser Sache kein Entscheidungsspielraum. Deshalb wird darum gebeten, diejenigen, die für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich sind, nicht unnötig in Diskussionen zu verwickeln.

Zuschauer, die während des Spiels das RSV-Sportgelände verlassen und vorhaben, nicht wiederzukommen, bitten wir, beim Verlassen des Sportplatz´ die Eintrittskarte  dem Ordnungsdienst zurückzugeben. 

Das uns zustehende Hausrecht erlaubt es, zu den Spielen der 1. Herrenmannschaft ein Eintrittsgeld zu erheben. Die Höhe des Entgelts bitte dem Aushang am Zugang zum Sportplatz entnehmen.

Sportplatz Luftaufnahme

Ingo Bittner
Vereinsvorstand